Private Krankenversicherung
Beachten Sie unsere Tipps zur Auswahl
der optimalen Leistungen
der optimalen Leistungen
Tipps zur privaten Krankenversicherung
Der passende Tarif
- Der Preis ist nur ein Aspekt bei der Auswahl der passenden privaten Krankenversicherung. Mindestens genau so wichtig sind die Leistungen. In jungen, gesunden Jahren zahlen Sie für gute Leistungen nur eine geringe Prämie.
- Sie können jederzeit von einem leistungsstarken Tarif in einen leistungsschwachen Tarif wechseln. Wollen Sie jedoch in einen höheren Tarif wechseln, müssen Sie auch eine höhere Prämie zahlen, da Sie keine Altersrückstellungen erworben haben. Ein weiterer Nachteil ist, dass Sie dann eine neue Gesundheitsprüfung absolvieren müssen.
- Sollten Sie Vorerkrankungen aufweisen, ist es wahrscheinlich, dass Sie den gewünschten Versicherungsschutz nicht mehr erhalten oder ein Abschluss nur mit Risikozuschlägen möglich ist.
- Achten Sie bei der Auswahl der Versicherung auch darauf, dass diese über einen längeren Zeitraum die Beiträge stabil gehalten hat.
Wichtige Zusatzbausteine
- Besonders für Selbstständige ist es wichtig, dass bei längerer Krankheit ein ausreichend hohes Krankentagegeld garantiert ist. Solange Sie keine Einnahmen erwirtschaften können, sollte das Krankentagegeld alle laufenden Kosten abdecken.
- Angestellte sollten ab dem 43. Tag ein Krankentagegeld vereinbaren.
- Durch den Einschluss von Krankenhaustagegeld können zusätzliche Kosten abgedeckt werden, die während eines Krankenhausaufenthalts entstehen. Vor allem für junge Eltern können in dieser Zeit durch das notgedrungene Engagement einer Haushaltshilfe oder einer Kinderbetreuung finanzielle Belastungen auftreten.
Wechsel von der Gesetzlichen in die Private
- Arbeitnehmer, die ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze beziehen (2012: 50.850 Euro), sowie Beamte und Selbstständige können sich privat versichern.
- Beim Wechsel gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum nächsten Monatsersten.
Wechsel zwischen den Privaten
- Die private Krankenversicherung kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden.
- Bei Erhöhung des Beitrags oder des Selbstbehalts besteht ein Sonderkündigungsrecht. Eine Kündigung ist jedoch mit hohen finanziellen Verlusten verbunden. Die aufgebauten Altersrückstellungen gehen mit einem Wechsel in eine andere private Krankenversicherung verloren.
- Ein Wechsel lohnt sich also ausschließlich in den ersten Jahren.
Wechsel von der Privaten in die Gesetzliche
- Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur möglich, wenn Ihr Einkommen als Arbeitnehmer unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
- Wer als Selbstständiger in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zurückkehrt, muss sich gesetzlich versichern. Wer jedoch plant, sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut selbstständig zu machen, sollte in jedem Fall eine Anwartschaft abschließen, damit eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt.
Singles
- Für gutverdienende Singles lohnt sich die private Krankenversicherung.
- Beziehen Sie Ihre aktuelle und zukünftige Lebensplanung in diese Entscheidung mit ein. Eine spätere Familiengründung kann zu höheren Kosten führen. In der Gesetzlichen sind Kinder dagegen beitragsfrei mitversichert.
Berufstätige Ehepaare mit und ohne Kinder
- Ehepaare ohne bzw. mit maximal zwei Kindern sind in der privaten Krankenversicherung gut aufgehoben.
- Kinder müssen nicht bei der gleichen Versicherung untergebracht werden wie der Elternteil.
- Einige Gesellschaften bieten günstigere Tarife speziell für Kinder an.
Familien mit nur einem Einkommen
- Verdient nur ein Familienmitglied, ist die gesetzliche Krankenversicherung die bessere Alternative.
- Durch das freie Kassenwahlrecht können Sie viel Geld sparen.
Gesundheitsfragen
- Beantworten Sie alle Gesundheitsfragen im Antrag wahrheitsgetreu.
- Krankenhausaufenthalte, Kuren, ambulante Behandlungen, Beratungen und Untersuchungen durch Ärzte in den letzten Jahren sind zu melden. Eine harmlose Erkältung muss nicht angegeben werden, chronische Leiden wie z.B. Kopfschmerz dagegen schon.
Wartezeiten
- In der privaten Krankenversicherung gilt eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten. In dieser Zeit müssen Sie alle Arztbehandlungen und Apothekerkosten selbst tragen.
- Für Entbindung, Zahnbehandlung bzw. -ersatz, Kieferorthopädie und Psychotherapie gilt eine besondere Wartezeit von acht Monaten.
- Ist eine Vorversicherung vorhanden, entfallen die Wartezeiten.
Versicherung eines neugeborenen Kindes
- Neugeborene können gemäß der Kindernachversicherung innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei der privaten Krankenversicherung der Eltern versichert werden. Das Kind ist dann im selben Tarif versichert wie die Eltern, jedoch ohne die übliche Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten.
- Ein Wechsel des neugeborenen Kindes in einen höheren Tarif mit besseren Leistungen ist möglich, jedoch erfolgt dann eine Gesundheitsprüfung durch den Versicherer.
Höhe der Selbstbeteiligung
- Die Höhe der Selbstbeteiligung sollte sich nach dem Beitragsersparnispotenzial und den finanziellen Verhältnissen des Versicherten richten.
- Arbeitnehmer sollten eine geringe Selbstbeteiligung wählen, da der Arbeitgeber sich laut Gesetz an dem tatsächlichen Beitragsaufkommen beteiligen muss (bis zu maximal 50 Prozent).
- Selbstständige dagegen sollten eine höhere Selbstbeteiligung wählen.

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