Zahnzusatzversicherung

 
Günstig und gut versichert mit
ausgewählten Zahn-Tarifen

Drei wichtige Fragen zur Zahnzusatzversicherung

Bezahlt eine Zahnzusatzversicherung sämtliche Zahnbehandlungen?

Ein minimaler Eigenanteil für hochwertigen Zahnersatz bleibt selbst bei den leistungsstärksten Tarifen übrig. Versicherungen, die mit 100-prozentiger Kostenübernahme werben, beziehen diese Aussage meist auf die Regelversorgung. Das ist jene Basisbehandlung, an der sich der Anteil orientiert, den die gesetzliche Krankenkasse bezahlt. Eine gute Zahnzusatzversicherung deckt mindestens 70 Prozent des gesamten Eigenanteils ab. Um die bestmöglichen Leistungen zu erhalten, sollte man zum Beispiel darauf achten, ob es Einschränkungen bei hochwertigem Zahnersatz gibt oder ob Zahnbehandlungen und Zahnersatz zugleich inbegriffen sind.

Ich habe einen Heil- und Kostenplan von meinem Arzt erhalten. Kann ich für die anstehende Behandlung noch eine Zahnzusatzversicherung abschließen?

Für diese geplante Behandlung kann man keine Zahnzusatzversicherung mehr abschließen. Sie gilt schon als laufende Behandlung, die deshalb nicht von einer neu abgeschlossenen Versicherung getragen wird. Ein rechtzeitiger Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist ratsam. Die Versicherung springt erst nach einer im Vertrag vereinbarten Wartezeit ein, die bis zu zwölf Monate ab Vertragsabschluss dauern kann.

Ausnahme: Ein Versicherer wirbt mittlerweile mit dem Tarif „Zahn-Ersatz-Sofort“. Dieser Tarif zahlt sogar für eine schon begonnene Behandlung. Die Prämien liegen dafür erheblich über den „normalen“ Beiträgen und der Kunde bindet sich für eine bestimmte Frist an den Vertrag.

Macht eine Zahnzusatzversicherung auch für Kinder Sinn?

Ja – zum einem wegen der günstigen Beiträge in dem jungen Alter. Vor allem aber, weil Eltern ein hohes finanzielles Risiko tragen, wenn ihr Nachwuchs eine kieferorthopädische Behandlung braucht – was bei sehr vielen Kindern der Fall ist. Die gesetzliche Krankenkasse stuft Zahnfehlstellungen bei Kindern in fünf Schweregrade ein, wovon sie nur bei Stufe drei bis fünf die Regelversorgung, also eine Basisleistung, zahlt. Wessen Kinder also in Stufe eins und zwei fallen oder wer mehr als die Regelversorgung wünscht, zum Beispiel durchsichtige Brackets, muss dieses aus eigener Tasche zahlen. Das kostet schnell einige tausend Euro. Eine Zahnzusatzversicherung, die vor allem bei Kindern eine kieferorthopädische Behandlung mit einschließt, ist hier bares Geld wert.


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