Zahnzusatzversicherung

 
Wichtige Fachbegriffe
einfach erklärt

Zahnzusatzversicherungen werden meist in einem Atemzug mit kostspieligen Behandlungen aufgeführt. Dabei können sich auch weniger teure Zahnarzt-Sitzungen Löcher in Ihr persönliches Budget reißen. Nachfolgend sehen Sie die wichtigsten Behandlungsmethoden, von denen die Krankenkasse schon lange nicht mehr einen Großteil begleicht, sondern nur noch einen kleinen Teil oder gar nichts.

  • Formen des Zahnersatzes


Plastische Füllungen
Hat ein Zahn nur ein kleines Loch, folgt auf die Ausbohrung eine plastische Füllung. Die plastischen Füllungen werden im weichen Zustand in den Zahn gefüllt und kurz gehärtet. Plastische Füllungen bestehen aus den Werkstoffen Amalgam oder Kunststoff.

Einlagefüllungen
Einlagefüllungen werden innerhalb von zwei Behandlungsterminen eingesetzt. Beim ersten wird der Abdruck der Zahnreihe genommen, nach welchem im Labor die Füllung angefertigt wird. Beim zweiten Termin wird sie in den Zahn gefüllt. Als Füllmaterialien werden Inlays aus Gold, Vollkeramik oder Onlays verwendet.

Kronen
Wenn ein Zahn mit Füllungen nicht mehr in Ordnung gebracht werden kann, kommt eine künstliche Krone als Sanierungslösung in Betracht. Sie wird auf den beschädigten Zahn aufgesetzt. Mit einer Krone können Form und Funktionalität dieses Zahns wieder vollständig hergestellt werden. Kronen sind nicht wie ein Fremdkörper im Mund und die Kaufähigkeit wird vollständig wieder hergestellt. Bei guter Pflege hält eine Krone gut und gern bis zu 20 Jahre. Kronenarten, wie Teilkrone, Vollkrone, Vollgusskrone, keramische Verblendkrone, Galvanokrone und Vollkeramikkrone, werden hier meist zum Einsatz gebracht.
 
Brücken
Bei Verlust von einem oder zwei nebeneinander liegenden Zähnen wird meist eine Brücke vom Zahnarzt empfohlen. Diese wird von der Krankenkasse als medizinisch ausreichende Regelversorgung eingestuft und somit bezuschusst. Für den Einsatz der Brücke müssen die Nachbarzähne beschliffen werden, denn diese dienen als Brückenanker. Die Versorgung mit einer Brücke wird vom Patienten fast immer problemlos angenommen. Die Form und Funktionalität entsprechen den natürlichen Zähne. Brücken haben eine sehr hohe Haltbarkeit von durchschnittlich 20 Jahren. Wie bei den Kronen kann zwischen Vollgussbrücken, keramisch verblendeten Brücken, Galvanobrücken und Vollkeramikbrücken gewählt werden. Weiterhin gibt es Adhäsivbrücken, verbund- oder implantatgetragene Brücken.

Implantate
Ein Implantat ist eine künstliche Zahnwurzel. Es wird eingesetzt, um fehlende Zähne oder Zähne, die gezogen werden müssen, zu ersetzen. Implantate bestehen aus Titan, da dieses Material für den menschlichen Körper die besten Voraussetzungen erfüllt: Es ist gewebefreundlich und wird somit von Knochen und Geweben gut angenommen.

Prothesen
Prothesen werden eingesetzt, wenn im Kiefer entweder nur noch einige oder gar keine Zähne mehr sind und eine Brücke somit keinen Halt mehr im Kiefer findet. Im Aussehen und Tragekomfort unterscheiden sie sich dank modernster zahnmedizinischer Entwicklungen kaum noch von echten Zähnen. Vorteile von Prothesen sind die Wiederherstellung der Funktionen des geschädigten Gebisses und die in der Regel gute Annahme durch den Patienten. Je nachdem wie viele Zähne noch vorhanden sind, werden entweder Vollprothesen oder Teilprothesen, wie die Kunststoffteilprothese, die Modellgussprothese oder die kombinierte Teilprothese, eingesetzt.

  • Zahnregulierung


Kieferorthopädische Eingriffe
Die Kieferorthopädie setzt dann ein, wenn durch Kiefer- und Zahnfehlstellungen Sprechstörungen, Kiefergelenksprobleme oder Kau- und Abbeißprobleme auftreten. Weitere Behandlungsgebiete sind Schäden am Zahnhalteapparat oder Zahntraumata. Eine kieferorthopädische Behandlung kann allerdings auch schlicht aus ästhetischen Gründen in Frage kommen.

Bei Kindern und Jugendlichen bis zu 18 Jahren übernimmt die Krankenkasse die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung zu 80 Prozent, wenn durch die Zahn- oder Kieferzahnstellung Kauen, Beißen, Atmen oder Sprechen beeinträchtigt werden. Ein Eigenanteil von 20 Prozent bleibt dabei übrig – dieser wird Ihnen zurückerstattet, sobald der Kieferorthopäde den erfolgreichen Abschluss der Behandlung meldet. Für Erwachsene, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, besteht ein Anspruch nur dann, wenn sehr schwere Kieferanomalien vorliegen.



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