Risikolebensversicherung
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mit Zusatzbausteinen
mit Zusatzbausteinen
Formen und Zusatzbausteine der Risikolebensversicherung
Risikolebensversicherung auf zwei verbundene Leben
- Wenn einer der beiden versicherten Personen stirbt, wird die Summe ausbezahlt und der Vertrag ist damit beendet. Von dieser Versicherungsform ist abzusehen.
- Häufig besteht überhaupt kein Prämienunterschied zu zwei separaten Risikolebensversicherungen. Der Vorteil bei den Einzelpolicen jedoch ist, dass bei beiden Verträgen die Todesfallsumme versichert ist. Sterben beide Partner z.B. bei einem Verkehrsunfall, wird bei der verbundenen Risikolebensversicherung nur einmal die Todesfallsumme fällig, bei den einzelnen Verträgen jedoch beide Male.
Unfalltodzusatzversicherung
- Bei einer Unfalltodzusatzversicherung erhalten die Angehörigen die doppelte Versicherungssumme. Dies gilt aber nur, wenn der Versicherte bei einem Unfall ums Leben kommt. Die Versicherungssumme sollte sich aber nicht an der Todesursache, sondern an den Bedürfnissen der Hinterbliebenen orientieren.
- Für die notwendige Absicherung der Hinterbliebenen ist es nicht von Belang, ob der Versicherungsnehmer durch Krankheit oder durch einen Unfall stirbt.
Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsversicherung
- Berufstätige, die keine separate Berufsunfähigkeitversicherung abgeschlossen haben, sollten eine Risikolebensversicherung mit eingeschlossener Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wählen.
- Diese Kombination ist teilweise günstiger als zwei separate Verträge.

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