Risikolebensversicherung

 
Beachten Sie unsere Tipps zur Auswahl der
idealen Hinterbliebenenvorsorge
Tipps zur Risikolebensversicherung

Die beiden bekanntesten Arten der Risikolebensversicherung sind die klassische und die fallende Variante.

Die klassische Risikolebensversicherung

  • Sie ist für jeden geeignet, besonders für junge Familien und Alleinerziehende.
  • Sie ist die am häufigsten gewählte Form der Absicherung. Im Todesfall des Versicherten erhalten die Hinterbliebenen die vereinbarte Todesfallsumme.

 

Die fallenden Risikolebens- oder Restschuldversicherung

  • Sie dient vor allem der Absicherung von hohen Darlehen oder wenn eine besonders hohe Hinterbliebenenvorsorge in den nächsten Jahren gewährleistet sein soll.
  • Die Versicherungssumme wird während der Laufzeit immer geringer und passt sich z.B. dem Tilgungsverlauf Ihres Kredites an.

 

Wichtige Aspekte

  • Achten Sie bei beiden Varianten darauf, dass die Todesfallsumme ausreichend hoch ist. Vor allem der Haupternährer der Familie sollte eine hohe Todesfallsumme abschließen. Als Orientierungspunkt dient das Fünffache des Jahresbruttoeinkommens.
  • Wählen Sie bei der Risikolebensversicherung eine ausreichend lange Laufzeit: Sie sollte mindestens bis zum Ende der Ausbildung Ihrer Kinder reichen.
  • Beantworten Sie die vom Versicherer gestellten Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß. Viele Versicherer unterscheiden bei der Prämienberechnung nach Raucher und Nichtraucher, auch gelegentliches Rauchen muss angeben werden. Einige Versicherer verlangen Risikozuschläge bei gefährlichen Freizeitbeschäftigungen, wie z.B. Bungee-Jumping oder Fallschirmspringen. Wenn Sie bei Gesundheitsfragen oder den Fragen nach gefährlichen Hobbys falsche Aussagen machen, kann der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen die Todesfallleistungen verweigern.
  • Der Versicherer zahlt bis auf wenige Ausnahmen immer die Versicherungssumme. Die meisten Versicherer leisten bei Freitod nur, wenn die Police bereits eine Laufzeit von mindestens drei Jahren aufweist.
  • Berufstätige, die keine separate Berufsunfähigkeitversicherung abgeschlossen haben, sollten sich für eine Risikolebensversicherung mit eingeschlossener Berufsunfähigkeitszusatzversicherung entscheiden, da diese Kombination mitunter günstiger ist als zwei Einzelverträge. Ca. 75 Prozent des Nettogehalts werden als monatliche Rente in der Berufsunfähigkeitsversicherung veranschlagt.
Unser Tipp:

Als Faustregel gilt: die Versicherungssumme sollte mindestens drei- bis fünfmal so hoch sein wie das Jahresbruttoeinkommen des Hauptverdieners.

 


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