Verkauf Lebensversicherung

 
Die Lebensversicherung zu verkaufen ist
ertragreicher und attraktiver als eine Kündigung

Drei wichtige Fragen zum Verkauf der Lebensversicherung

Soll ich meine Lebensversicherung kündigen oder verkaufen?

Grundsätzlich empfehlen wir, eine Lebensversicherung nicht vorzeitig aufzugeben. Die Abschlusskosten zahlt der Versicherte in den ersten Jahren und beim sehr frühen Ausstieg drohen Verluste. Wer trotzdem, aus welchen Gründen auch immer, seine Lebensversicherung nicht mehr fortführen möchte, sollte sie besser verkaufen anstatt sie zu kündigen. Weil viele diesen so genannten Zweitmarkt für Lebensversicherungen aber gar nicht kennen, machen nur wenige Versicherte Gebrauch davon.

Dabei lohnt es sich gleich doppelt: Zum einem erhält man steuerfrei einen Kaufpreis, der drei bis sieben Prozent über dem Rückkaufswert der Versicherungsgesellschaft liegt. Zum anderen bleibt man weiterhin versichert und behält somit einen Rest-Todesfallschutz. Sollte der Versicherte also vor Vertragsablauf sterben, erhalten die Erben die Todesfallleistung – abzüglich Kaufpreis, Kosten und Zinserträge.

Gibt es Grundkriterien, die meine Lebensversicherung erfüllen muss?


Eine zu lange Restlaufzeit gestattet dem Policen-Aufkäufer nicht, die Abschlussleistung, sprich die Gewinne, genau einzuschätzen. Deshalb muss die Police eine maximale Restlaufzeit aufweisen. Genauso wie einen Mindestrückkaufswert, der idealerweise nicht unter 10.000 Euro liegen sollte. Sind diese beiden Kriterien erfüllt, wird die Lebensversicherung für den Käufer interessant. Verträge, die auf Fonds basieren und so genannte Direktversicherungen, die im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen wurden, werden gar nicht angekauft.

Worauf muss ich bei dem Police-Ankäufer achten?

Zunächst sollte man sich Angebote von verschiedenen Ankaufsgesellschaften einholen und vergleichen. Wichtig ist dann vor allem, dass der angebotene Kaufpreis komplett in einem Betrag ausgezahlt wird. Von hohen Kaufpreisversprechen, die aber zunächst nur in einer Teilsumme ausgezahlt werden, sollte man sich nicht locken lassen. Das finanzielle Risiko, das dem Verkäufer bleibt, ist hier nicht einschätzbar.


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