Lieferwagen-Versicherung
Lieferwagen-Versicherung
Was ist ein Lieferwagen?
Ob ein Fahrzeug als Lieferwagen versichert werden muss oder als Pkw, entscheidet der Eintrag in der Zulassungsbescheinigung. Bei einem Lieferwagen ist unter Fahrzeugklasse (Feld J) die N1 eingetragen – das heißt, das Fahrzeug hat eine Lkw-Zulassung und sein Gesamtgewicht liegt unter 3,5 Tonnen.
Als Lieferwagen gilt ein Fahrzeug, dessen Laderaum länger ist als der Fahrgastraum. Die Trennwand liegt dabei näher am Gaspedal als an der Heckklappe. Unter Umständen lohnt sich die Umschreibung eines Pkw auf einen Lkw aus steuerlichen Gründen. Ob das erlaubt ist, entscheidet ein TÜV-Protokoll. Zuvor sollte man jedoch für beide Varianten auch die Kfz-Versicherung vergleichen.
Wonach richtet sich die Prämienberechnung bei der Lieferwagenversicherung?
- Nutzlast: Sie darf 1.000 Kilogramm nicht überschreiten. In neuen Zulassungsbescheinigungen wird die zulässige Nutzlast nicht mehr eingetragen. Sie muss stattdessen errechnet werden aus der Differenz von Gesamtmasse (Feld F) und Leermasse (Feld G).
- Leistung: Die Angabe in Kilowatt befindet sich in Feld P. Je höher die Leistung, desto höher liegt die Prämie der Lieferwagen-Versicherung.
- Nutzung: Versicherbar sind nur Fahrzeuge, die eigene Sachen wie Baumaterial oder Werkstücke transportieren. Lieferwagen im gewerblichen Güterverkehr oder Mietwagen müssen gesondert versichert werden.
Regelungen zum Schadenfreiheitsrabatt
Ein Lieferwagen wird als Neufahrzeug in die Schadenfreiheitsklasse 0 (=100 Prozent) eingestuft. Eine verbesserte Einstufung für Zweitwagen wie beim Pkw gibt es nicht. Die meisten Versicherer haben für Lieferwagen nur eine kurze Rabattstaffel bis SF-Klasse 3. Nach drei unfallfreien Jahren fährt der Wagen schon mit dem höchstmöglichen Rabatt. Eine SF-Klasse kann von einem Pkw oder Motorrad auf einen Lieferwagen und umgekehrt übertragen werden. Abhängig von der Versicherungsgesellschaft ist auch eine Übertragung von einem Lieferwagen auf einen Lkw möglich.

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