Lieferwagen-Versicherung
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Lieferwagen: Haftpflichtversicherung ist ein Muss
An einer Kfz-Haftpflichtversicherung führt für Halter eines Lieferwagens kein Weg vorbei. Ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz erhält er keine Zulassung für das Fahrzeug. Die Lieferwagen-Haftpflichtversicherung deckt alle Schäden ab, die der Fahrer Dritten fahrlässig zufügt. Für vorsätzlich verursachte Schäden tritt die Police dagegen generell nicht ein. Die Haftpflichtversicherung gilt in allen europäischen Ländern.
- Mit der Grünen Karte erstreckt sich der Haftpflichtversicherungs-Schutz für den Lieferwagen zusätzlich auf die nicht-europäischen Ländern, die dort genannt und nicht durchgestrichen sind.
- Die gesetzliche Mindestdeckung beträgt auch bei der Lieferwagen-Versicherung derzeit 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1,0 Millionen Euro für Sachschäden. Wir empfehlen dringend, die Versicherungssummen auf 100 Millionen Euro pauschal zu erhöhen. Der Mehrbetrag liegt unter fünf Euro.
Teilkasko gegen Diebstahl
Eine Teilkaskoversicherung zahlt bei Diebstahl des Lieferwagens und für Schäden durch Brand und Elementarschäden (Sturm, Hagel, Überschwemmung). Zusätzlich tritt sie bei Glasschäden und bei einem Zusammenstoß mit Wildtieren ein. Da Lieferwagen für Diebe nicht so attraktiv sind, liegt die Prämie für eine Teilkaskoversicherung relativ niedrig. Ihr Abschluss lohnt sich oft auch bei älteren Fahrzeugen, da allein ein Glasschaden schon mit mehreren Hundert Euro zu Buche schlägt.
Vollkasko zahlt auch bei selbst verschuldeten Schäden
Zusätzlich zum Umfang der Teilkasko zahlt eine Lieferwagen-Vollkasko auch selbst verschuldete Schäden, solange sie nicht vorsätzlich herbeigeführt wurden. Falls die Lieferwagen-Versicherung dem Fahrer grobe Fahrlässigkeit vorwerfen kann (zum Beispiel beim Überfahren einer roten Ampel), darf sie die Leistung kürzen.
Die Vollkasko trägt auch die Kosten von Vandalismus-Schäden am Lieferwagen und bei Fahrerflucht des Unfallgegners. Das Kostenrisiko durch einen Totalschaden ist sehr hoch. Deshalb ist eine Vollkasko-Versicherung mindestens für die ersten drei bis fünf Jahre zu empfehlen. Klären Sie vor Abschluss des Vertrages ab, ob der Versicherungsschutz auf bestimmte Länder beschränkt ist.

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