Motorradversicherung

 
Versicherungstipps für Ihre Reise ins Ausland
Tipps für Auslandsreisen


Grüne Versicherungskarte

  • Die Grüne Versicherungskarte gilt als Versicherungsnachweis für den internationalen Kraftverkehr und enthält wichtige Daten über Fahrzeug, Halter und dessen Versicherung. Sie ist kostenlos bei Ihrem Kfz-Versicherer erhältlich und meist mehrere Jahre gültig.
  • Vorgeschrieben ist die Grüne Karte bei Fahrten in folgende Länder: Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Iran, Irak, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Rumänien, Tunesien, Türkei und Ukraine.

 

Österreich

  • Die Warnwestenpflicht gilt in Österreich für Lenker mehrspuriger Fahrzeuge, wozu auch Motorradgespanne, Trikes und Quads gehören. Bisher ist nicht geklärt, ob die Regelung auch Führer dieser Fahrzeuge betrifft.
  • In Österreich müssen Motorradgespanne, Trikes und Quads ein Warndreieck mitführen.
  • Alle Kraftradfahrer sind verpflichtet, staubdicht verpacktes, zur Wundversorgung geeignetes Verbandszeug im Gepäck zu haben.

 

Italien

  • In Italien ist das Tragen eines genormten Helmes für Fahrer und Beifahrer vorgeschrieben.
  • Die Helme müssen nach der Norm ECE 22-04 bzw. 22-05 geprüft sein, was an dem Aufnäher im Kinnriemen erkennbar ist.

 

Die Warnwestenpflicht für Motorradfahrer gilt nicht in Italien, Spanien und Portugal.