Motorradversicherung

 
Wichtige Tipps zur Kündigung Ihrer
Versicherung
Tipps zum Wechsel


Fristgerechte Kündigung zum Vertragsende

  • Ein Versicherungswechsel ist grundsätzlich zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Die meisten Verträge enden am 31.12. und können mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende gekündigt werden.
  • Das Kündigungsschreiben muss der Versicherung spätestens zum 30.11. vorliegen. Das Ablaufdatum steht im Versicherungsschein.

 

Sonderkündigungsrecht

  • Bei Beitragserhöhungen, Änderung der Vertragsbedingungen, Typ- oder Regionalklassen hat der Versicherungsnehmer ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht ab Zugang der Mitteilung.

 

Kündigung bei Fahrzeugwechsel oder Neuzulassung

  • Bei Fahrzeugwechsel oder Neuzulassung kann die Versicherung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gewechselt werden.

 

Kündigung im Schadenfall

  • Im Schadenfall ist der Wechsel der Motorradversicherung innerhalb eines Monats nach Bearbeitungsschluss des Schadens möglich.
  • Es spielt dabei keine Rolle, ob die Versicherung den Schaden anerkannt oder abgelehnt hat.