Motorradversicherung
Wichtige Tipps zur Kündigung Ihrer
Versicherung
Versicherung
Tipps zum Wechsel
Fristgerechte Kündigung zum Vertragsende
- Ein Versicherungswechsel ist grundsätzlich zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Die meisten Verträge enden am 31.12. und können mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende gekündigt werden.
- Das Kündigungsschreiben muss der Versicherung spätestens zum 30.11. vorliegen. Das Ablaufdatum steht im Versicherungsschein.
Sonderkündigungsrecht
- Bei Beitragserhöhungen, Änderung der Vertragsbedingungen, Typ- oder Regionalklassen hat der Versicherungsnehmer ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht ab Zugang der Mitteilung.
Kündigung bei Fahrzeugwechsel oder Neuzulassung
- Bei Fahrzeugwechsel oder Neuzulassung kann die Versicherung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gewechselt werden.
Kündigung im Schadenfall
- Im Schadenfall ist der Wechsel der Motorradversicherung innerhalb eines Monats nach Bearbeitungsschluss des Schadens möglich.
- Es spielt dabei keine Rolle, ob die Versicherung den Schaden anerkannt oder abgelehnt hat.

Jetzt bookmarken: