Motorradversicherung

 
Wichtige Informationen zu Ihrem
Versicherungsbeitrag
Wie sich Ihr Versicherungsbeitrag berechnet

Folgende Kriterien sind ausschlaggebend:

Einteilung nach Hubraum:

  • Kleinkrafträder bis 50 ccm
  • Leichtkrafträder von 50 bis 80 ccm
  • Leichtkraftroller von 50 bis 80 ccm
  • Kraftroller und Krafträder über 50 ccm
  • Fahrzeuge mit einem Hubraum über 50 ccm werden zusätzlich nach Kilowatt (KW) unterschieden.

 

Einstufung in Schadenfreiheitsklassen

  • Für Krafträder gibt es inzwischen wie für PKW bis zu 35 Schadenfreiheitsklassen plus Malusklasse.
  • Versichern Sie zum ersten Mal ein Kraftrad, werden Sie in die SF 0 (125 Prozent) eingestuft.
  • Haben Sie oder Ihr Ehe-/Lebenspartner bereits einen PKW bei derselben Gesellschaft versichert, wird das Kraftrad unter bestimmten Voraussetzungen in SF 1/2 (75 Prozent) eingeordnet.
  • Befindet sich der Versicherte in SF-Klasse 0 und verursacht einen Schaden, so wird er in die Malusklasse heruntergestuft.

 

Einstufung in Regionalklassen

  • In der Teilkaskoversicherung bestehen acht Regionalklassen, nach denen die Tarife berechnet werden.
  • Je nachdem in welcher Region Sie wohnen, können bis zu 30 Prozent Mehrkosten auf Sie zukommen.

 

Weitere Tarifmerkmale

  • In der Motorradversicherung gelten die gleichen Rabattsysteme wie in der Autoversicherung: Beamten-, Frauen, Garagen- und Wenigfahrertarife etc.
  • Diese Rabattsysteme können Ihren Versicherungsbeitrag deutlich senken.

Unser Tipp:

Nutzen Sie Ihr Motorrad nur zeitweise, ist es oft günstiger, einen Versicherungsvertrag mit Saisonkennzeichen abzuschließen. Sie bezahlen den Versicherungsbeitrag und die Kfz-Steuer nur für die Monate, in denen Ihr Fahrzeug zugelassen ist und sparen so Zeit und Gebühren für An- und Abmeldung.