Motorradversicherung
Wichtige Informationen zu Ihrem
Versicherungsbeitrag
Versicherungsbeitrag
Wie sich Ihr Versicherungsbeitrag berechnet
Folgende Kriterien sind ausschlaggebend:
Einteilung nach Hubraum:
- Kleinkrafträder bis 50 ccm
- Leichtkrafträder von 50 bis 80 ccm
- Leichtkraftroller von 50 bis 80 ccm
- Kraftroller und Krafträder über 50 ccm
- Fahrzeuge mit einem Hubraum über 50 ccm werden zusätzlich nach Kilowatt (KW) unterschieden.
Einstufung in Schadenfreiheitsklassen
- Für Krafträder gibt es inzwischen wie für PKW bis zu 35 Schadenfreiheitsklassen plus Malusklasse.
- Versichern Sie zum ersten Mal ein Kraftrad, werden Sie in die SF 0 (125 Prozent) eingestuft.
- Haben Sie oder Ihr Ehe-/Lebenspartner bereits einen PKW bei derselben Gesellschaft versichert, wird das Kraftrad unter bestimmten Voraussetzungen in SF 1/2 (75 Prozent) eingeordnet.
- Befindet sich der Versicherte in SF-Klasse 0 und verursacht einen Schaden, so wird er in die Malusklasse heruntergestuft.
Einstufung in Regionalklassen
- In der Teilkaskoversicherung bestehen acht Regionalklassen, nach denen die Tarife berechnet werden.
- Je nachdem in welcher Region Sie wohnen, können bis zu 30 Prozent Mehrkosten auf Sie zukommen.
Weitere Tarifmerkmale
- In der Motorradversicherung gelten die gleichen Rabattsysteme wie in der Autoversicherung: Beamten-, Frauen, Garagen- und Wenigfahrertarife etc.
- Diese Rabattsysteme können Ihren Versicherungsbeitrag deutlich senken.
Unser Tipp:
Nutzen Sie Ihr Motorrad nur zeitweise, ist es oft günstiger, einen Versicherungsvertrag mit Saisonkennzeichen abzuschließen. Sie bezahlen den Versicherungsbeitrag und die Kfz-Steuer nur für die Monate, in denen Ihr Fahrzeug zugelassen ist und sparen so Zeit und Gebühren für An- und Abmeldung.

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