Rechtsschutzversicherung -
Hilfreiche Tipps bei einem anstehenden Rechtsstreit
Was tun im Schadenfall?
Beachten Sie folgende Tipps:
Telefonische Erstberatung
- Ist ein Schadenfall eingetreten, wenden Sie sich zunächst telefonisch an Ihren Versicherer und lassen Sie sich beraten.
- Viele Versicherer haben eine kostenfreie Hotline. Dort können Sie erste Informationen einholen (bzgl. Deckung, Anwaltswahl etc.).
Freie Anwaltswahl
- Grundsätzlich haben Sie das Recht auf freie Anwaltswahl.
- Achtung: Die Deckung darf höchstens die gesetzliche Vergütung gemäß der Gebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) umfassen.
- Ihr Versicherer kann Ihnen Fachanwälte in Ihrer Nähe nennen. Vorteil: Der Anwalt ist der Versicherung bekannt und daher empfehlenswert. Die Abrechnungsmodalitäten sind dem Anwalt geläufig.
Schadenmeldung
- Die Schadenmeldung sollte vollständig und wahrheitsgemäß sein.
- Sie kann durch den Versicherungsnehmer oder den Rechtsanwalt erfolgen.
Deckungszusage
- Vor Beginn des Rechtsstreits benötigen Sie eine Deckungszusage, die Sie bei Ihrem Versicherer einholen.
- Tipp: Beauftragen Sie damit Ihren Anwalt. Er kann die juristische Lage so schildern, dass die Deckungszusage erteilt wird.
Kostenminimierung
- Fristen sind einzuhalten, um unnötige Ausgaben zu vermeiden.
- Unerwartete Kosten, die während des Verfahrens entstehen, müssen mit dem Versicherer abgesprochen werden. Darum kümmert sich Ihr Anwalt.
Wartezeiten
- Nach Vertragsabschluss besteht grundsätzlich eine dreimonatige Wartezeit.
- Diese Wartezeit entfällt bei Streitigkeiten in Bezug auf Schadenersatzforderungen oder Strafrechtsschutz sowie bei einem Versicherungswechsel (es darf jedoch keine Unterbrechung vorgelegen haben).
Unseren Kundenservice zur Rechtsschutzversicherung erreichen Sie
Mo.- Fr. von 8 bis 18 Uhr unter:
0821 - 2 47 47 57


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