Rechtsschutzversicherung -
Maßgeschneiderter Versicherungsschutz für Ihren persönlichen Bedarf
Welche Formen des Rechtsschutzes gibt es?
Die nachfolgenden Rechtsschutzvertragsarten können einzeln oder gebündelt abgeschlossen werden.
Verkehrsrechtsschutz
- Schadenersatzrechtsschutz
- Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht
- Steuerrechtsschutz vor Gerichten
- Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
- Strafrechtsschutz
- Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz
Rechtssschutz besteht für Sie als Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse. Der Schutz gilt für alle bei Abschluss oder während der Vertragsdauer auf Sie zugelassenen Motorfahrzeuge sowie Anhänger. Kräder oder andere Zweiräder müssen jedoch separat versichert werden.
Versichert sind Sie ebenfalls als Fahrer fremder Fahrzeuge, Fahrgast, Fußgänger, Radfahrer und ferner als Mieter von Anhängern und Motorfahrzeugen zu Lande.
Mitversichert sind alle berechtigten Fahrer und berechtigten Insassen der auf Sie zugelassenen oder auf Ihren Namen mit Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande und Anhänger.
Privat- und Berufsrechtsschutz
- Schadenersatzrechtsschutz
- Arbeitsrechtsschutz
- Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht
- Steuerrechtsschutz vor Gerichten
- Strafrechtsschutz
- Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz
- Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht
- Sozialgerichtsrechtsschutz
- Disziplinar- und Standesrechtsschutz
Rechtssschutz besteht im privaten Lebens- und im nichtselbstständigen beruflichen Bereich, auch für die minderjährigen und unverheirateten volljährigen Kinder. Dies gilt jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt der Aufnahme einer auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit.
Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
- Miet- und Pachtverhältnisse
- Steuer- und sonstiges Abgabenrecht vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten
- Steuerrechtsschutz vor Gerichten
Rechtsschutz besteht für Eigentümer, Vermieter oder Verpächter, Mieter oder Pächter bzw. Nutzungsberechtigte des im Antrag bezeichneten Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteiles.
Nicht versichert sind:
- Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Grundstückseigentümer in Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- und Enteignungsverfahren sowie in sonstigen im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten,
- Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung eines Baugrundstückes,
- Streitfälle bezüglich Planung, Errichtung bzw. genehmigungspflichtige bauliche Veränderung eines Gebäudes/Gebäudeteiles, oder die Finanzierung eines solchen Vorhabens,
- Angelegenheiten der Bewertung von Immobilien und Auseinandersetzungen wegen Erschließungs- und sonstigen Anliegerabgaben.
Unseren Kundenservice zur Rechtsschutzversicherung erreichen Sie
Mo.- Fr. von 8 bis 18 Uhr unter:
0821 - 2 47 47 57


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