Rechtsschutzversicherung -
Umfassender Versicherungsschutz für Ihre rechtlichen Angelegenheiten
Der Versicherungsschutz umfasst:
Versicherungsschutz | Inhalt | Beispiel | ||
|---|---|---|---|---|
Schadenersatzrechtsschutz | Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen | Schmerzensgeldforderung nach einem Unfall | ||
Ordungswidrigkeitenrechts- | Abwehr von Vorwürfen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr o.ä. | Einspruch gegen Bußgeldbescheide oder beim Verstoß gegen Leinenzwang für Hunde | ||
Strafrechtsschutz | Verteidigung in Strafverfahren | Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr | ||
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht | Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Geschäften des täglichen Lebens | Streitigkeiten bei Kaufverträgen | ||
Steuerrechtsschutz vor Gerichten | Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Steuer- und sonstigen Abgabe- | Klage gegen das Finanzamt, weil dieses die Fahrtkosten zur Arbeit nicht in voller Höhe anerkennt | ||
Arbeitsrechtsschutz | Wahrnehmung rechtlicher Interessen für Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten gegenüber dem Arbeitgeber oder Dienstherren | Kündigung; Durchsetzung des Anspruchs auf Urlaubs-/ Weihnachtsgeld | ||
Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen | Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Verfahren vor Verwaltungsbehörden und in Verfahren vor Verwaltungs- | Einspruch gegen Führerscheinentzug | ||
Sozialgerichtsrechtsschutz | Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Verfahren vor deutschen Sozialgerichten | Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung | ||
Disziplinar- und Standesrechtsschutz | Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren | Einspruch gegen den Vorwurf der Bestechlichkeit | ||
Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht | Beratungen | Beratung beim Tod des Erblassers |
Der Versicherungsschutz umfasst nicht:
- Bestimmte Verfahrensarten: Z.B. vor dem Verfassungsgericht und internationalen Gerichtshöfen, Konkurs- oder Vergleichsverfahren
- Bestimmte Rechtsbereiche: Z.B. Kartell- und Wettbewerbsrecht, Patent- und Urheberrecht
- Rechtliche Interessenwahrnehmung von mitversicherten Personen untereinander
- Über die Beratung hinausgehende Kosten im Familien- und Erbrecht
- Geldstrafen und Bußgelder
Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt in der Regel in ganz Europa, den Mittelmeer-Anliegerstaaten (Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Ägypten, Israel, Libanon, Syrien, Türkei) sowie auf Madeira und den Kanarischen Inseln. Bei begrenzten Auslandsaufenthalten leistet die Rechtsschutzversicherung bis zur vereinbarten Deckungssumme auch weltweit.


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