Private Rentenversicherung
im Alter
Drei wichtige Fakten zur privaten Rentenversicherung
Was ist der Unterschied zwischen klassischer und fondsgebundener Rentenversicherung?
Bei der klassischen Rentenversicherung garantiert der Versicherer schon bei Abschluss eine Mindestrente, die in keinem Fall unterschritten wird. Sie beruht auf einer garantierten Verzinsung der angesparten Beiträge, von 1,75 Prozent pro Jahr (Stand: 2012). Dazu kommen noch Überschüsse aus der Kapitalanlage. Deshalb muss der Versicherer in sichere Anlageformen investieren.
Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung fließen die Beiträge in Investmentfonds. Sie ist eine Mischung aus Rentenversicherung und Fondssparplan. Eine garantierte Rente gibt es nicht. Das birgt zum einem die Möglichkeit, von den Kapitalmärkten zu profitieren und hohe Renditen zu erreichen, zum anderen aber auch das Risiko von Kursverlusten.
Ich möchte die Möglichkeit haben, zwischen einer lebenslangen Rente und einer Auszahlung des gesamten Kapitals bei Rentenbeginn frei zu wählen.
Dann ist die dritte, nicht staatlich geförderte Vorsorgeschicht die richtige. Am Ende der Ansparphase hat man bei der klassischen privaten Rente sowie bei der fondsgebundenen Rentenversicherung in der Regel das sogenannte Kapitalwahlrecht. Das bedeutet, man kann sich zwischen einer Rentenzahlung oder einer Einmalzahlung in Höhe des angesparten Vermögens entscheiden. Letzteres sollte man rechtzeitig vor Ende der Ansparphase der Versicherungsgesellschaft mitteilen.
Bei der Riester-Rente gilt dagegen nur ein beschränktes Kapitalwahlrecht, was besagt, dass man sich 30 Prozent des vorhandenen Kapitals bei Leistungsbeginn auszahlen lassen kann. Wer eine Rürup-Rente abschließt, hat kein Kapitalwahlrecht.
Zahlen Männer und Frauen eigentliche gleiche Beiträge?
Bisher zahlen Frauen aufgrund ihrer statistisch längeren Lebensdauer höhere Beiträge als Männer bzw. bekommen bei gleichen Beiträgen eine geringere monatliche Rente ausgezahlt. Doch bis spätestens Dezember 2012 müssen die Versicherungen so genannte Unisex-Tarife, vom Geschlecht unabhängig, anbieten. Männer, die noch vor diesem Datum eine Rentenversicherung abschließen, erhalten eine bessere Rente.
Der Aspect-Online-Newsletter - Spartipps, neue Gesetze, Steuerregeln
Alles was Sie über Versicherungen, Geldanlage und Energietarife wissen sollten
Private Rentenversicherung - das lebenslange Ruhepolster
Mit einer Rentenversicherung sorgen Sie solide für's Alter vor. Dieser Vertrag begleitet Sie anders als die Kapitallebensversicherung, die einmalig ausgezahlt wird, ein Leben lang. Monatlich erhalten Sie eine garantierte Rente und die Ihrem Vertrag gut geschriebene Überschussrente. Bei einer privaten Rentenversicherung trägt die Gesellschaft also das Risiko, dass einige Kunden länger leben.
Mit dieser Police entscheiden Sie über einen wichtigen Baustein Ihrer Altersvorsorge. Deshalb sind auch steuerliche Gesichtspunkte, Ihre finanzielle Situation und Ihr Risikoverhalten bei der Geldanlage zu berücksichtigen. Erst dann sollten Sie zwischen den verschiedenen Produkten eine Auswahl treffen.
Deshalb haben Nutzer die Möglichkeit, sich ausführlich von einem Finanzexperten informieren zu lassen.
"Bufdis" in der gesetzlichen Rentenversicherung
Freiwillige Wehrdienstleistende sind ab 1. Juli ebenso in der gesetzlichen Rentenkasse pflichtversichert wie Menschen, die den neu geschaffenen Bundesfreiwilligendienst leisten. mehr lesen
Altersvorsorge: "Finanztest" gibt Tipps zum Vertragswechsel
Angesichts der Senkung des Garantiezinses für Lebens- und Rentenversicherungen im nächsten Jahr fragen sich immer mehr Kunden, ob sie zu einem günstigeren Anbieter wechseln sollen. Wie die Zeitschrift "Finanztest" in ihrer...mehr lesen
Abschlusskosten mindern Steueranteil bei Lebensversicherung
Separate Abschlusskosten für eine Lebensversicherung, Rentenversicherung oder Fondsrente lassen bei Auszahlung steuerlich geltend machen. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs hervor.mehr lesen
Unisex-Tarife: Wo es günstiger wird und wo die Prämien steigen
Ein Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wirbelt die Versicherungstarife kräftig durcheinander. Er hat Auswirkungen auf Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Krankenversicherungen und Kfz-Versicherungen.mehr lesen

Jetzt bookmarken: