Riester-Rente -
Wichtige Tipps für den Abschluss Ihres Vertrages
Tipps zur Riester-Rente
Die drei Riester-Varianten
- Wählen Sie zwischen der klassischen Riester-Rente, der Riester-Fondsrente und dem Banksparplan. Entscheiden Sie sich für die Variante, die Ihrer persönlichen Lebenssituation und Ihrer Risikoneigung entgegenkommt.
- Wenn Sie eine klassische Riester-Rente abschließen, sollten Sie darauf achten, dass Ihnen eine hohe Rente garantiert wird.
Dauerzulagenantrag
- Durch den Dauerzulagenantrag bekommen Sie die staatlichen Förderungen automatisch gutgeschrieben, ohne dass Sie diese jedes Jahr neu beantragen müssen.
- Informieren Sie Ihren Versicherer über Änderungen Ihrer Lebenssituation (z.B. Heirat, Scheidung oder Geburt eines Kindes), damit Sie keine Zulagen verschenken. Die staatliche Kinderzulage wird solange gezahlt, wie der Anspruch auf Kindergeld besteht - maximal bis zum 25. Lebensjahr Ihres Kindes.
Zeitlich befristete Stilllegung bzw. Kündigung
- Sie können die Einzahlungen in Ihren Riester-Vertrag jederzeit unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen. Ihre bis dato eingezahlten Prämien und die erhaltenen staatlichen Zulagen werden weiter verzinst.
- Bei einer Kündigung Ihrer Riester-Rente müssen die erhaltenen staatlichen Zulagen zurückgezahlt werden. Während der Vertragslaufzeit können Sie Ihren Riester-Vertragspartner wechseln. Dafür müssen Sie jedoch häufig Wechselgebühren in Kauf nehmen.
Zusatzoptionen
- Stirbt der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit, wird das angesparte Kapital auf den Ehepartner übertragen. Alternativ können die investierten Prämien und Zinsen an die Hinterbliebenen ausbezahlt werden.
- Bei einem Ableben nach Beginn der Rentenzahlung besteht seitens des Anbieters keine Zahlungsverpflichtung mehr. Daher ist es ratsam, eine Rentengarantiezeit vertraglich zu fixieren. Für diesen Zeitraum wird an die Erben die monatliche Riester-Rente weiterbezahlt.
Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Selbstständigkeit
- Sie können auch als Arbeitsloser und während der Elternzeit eine Riester-Rente abschließen. Die Staatszugehörigkeit spielt bei der Riester-Rente keine Rolle.
- Als Selbstständiger ist es nicht möglich, einen Riester-Vertrag abzuschließen, jedoch können Sie stattdessen in eine Rürup-Rente investieren.
Geringfügig Beschäftigte
- Die meisten geringfügig Beschäftigten haben keine Anspruch auf die Riester-Rente.
- Geringfügig Beschäftigte können den pauschalen Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung durch geringe Eigenbeiträge auf den vollen Beitragssatz aufstocken. Dies führt zu höheren Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung und Sie erhalten Anspruch auf die staatliche Riester-Förderung.
Die nachgelagerte Besteuerung
- Die nachgelagerte Besteuerung tangiert einige Anlageprodukte verschiedener Sparten, darunter auch die Riester-Rente: Im Laufe der Ansparphase profitiert der Riester-Sparer von der staatlichen Förderung (Hohe Zulagen für Familien mit Kindern, große Steuerersparnisse für Ledige). Während der Rentenbezugszeit fordert der Fiskus vom Riester-Sparer jedoch dann eine nachgelagerte Steuerabgabe.
- Allerdings stellt der Staat im Rentenalter Freibeträge zur Verfügung. Fallen die Renteneinkünfte höher aus als dieser Freibetrag, müssen die Einkünfte mit dem individuellen Steuersatz verrechnet werden: Dieser Steuersatz ist im Rentenalter meistens deutlich geringer als während der Erwerbsphase, was wiederum einen finanziellen Vorteil für den Riester-Sparer bedeutet.


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