Riester-Rente -
Fast jeder kann riestern, ermitteln Sie die Höhe Ihrer Förderung
Wer darf riestern?
Generell sind alle Personen förderberechtigt, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen:
- Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen,
- geringfügig Beschäftigte, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und auf ihre Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben,
- Wehr- und Zivildienstleistende,
- nichterwerbstätige Eltern in der Phase der Kindererziehung,
- Bezieher von Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld), einschließlich der Berechtigten zur Arbeitslosenhilfe,
- pflichtversicherte Selbstständige (z.B. Handwerker) in der gesetzlichen Rentenversicherung,
- Beamte und Beamtinnen,
- Beschäftigte im Öffentlichen Dienst mit einer beamtenähnlichen Zusatzversorgung,
- Beamte auf Widerruf.
Prinzipiell ist die Riester-Rente für jeden Förderberechtigten attraktiv. Familien sichern sich vor allem die hohen staatlichen Zulagen (seit 2008 Grundzulage von 154 Euro und für jedes Kind zusätzlich 185 Euro). Singles bekommen ebenfalls die Grundzulage und profitieren vor allem durch die hohe Steuerersparnis.
Für Kinder, die seit 2008 geboren werden, gibt es sogar eine Kinderzulage von 300 Euro.
Fordern Sie ein persönliches Angebot für eine Riester-Rente an und sorgen Sie clever vor:


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