Wohn-Riester -

Finanzieren Sie Ihre Immobilie durch Zulagen und Steuerersparnisse

Wohn-Riester: Die neue Eigenheim-Rente

 

Das neue Wohn-Riester-Gesetz ist auf den Weg gebracht: Riester-Sparer haben ab sofort die Möglichkeit, ihr angespartes Riester-Kapital in Immobilien zu investieren. Das Gesetz gilt rückwirkend zum 1.1.2008.

Die Eckpunkte der Eigenheim-Rente (Wohn-Riester):

  • Bis zu 100 Prozent des angesparten Riester-Kapitals sollen in Wohneigentum investiert werden können.
  • Das angesparte Riester-Kapital muss sich jedoch mindestens auf 15.000 Euro belaufen.
  • Alle weiteren Riester-Zahlungen können direkt zur Hypothekentilgung genutzt werden, bei gleichzeitiger Inanspruchnahme der Riester-Zulagen und der Steuerersparnisse.
  • Wenn das Mindestkapital 15.000 Euro beträgt, kann das angesparte Riester-Kapital sofort in eine Immobilie investiert werden, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt der Riester-Vertrag abgeschlossen wurde.

Wohn-Riester und die nachgelagerte Besteuerung

  • Die nachgelagerte Besteuerung betrifft diverse Anlageprodukte, darunter auch die Riester-Rente: Während der Einzahlungsphase profitiert der Sparer von der staatlichen Förderung in Form von Steuerersparnissen und Zulagen. Während der Rentenbezugszeit verlangt der Staat vom Riester-Sparer allerdings dann eine nachgelagerte Steuerabgabe.
  • Jedoch ist im Rentenalter der Steuersatz meistens deutlich geringer als während der Erwerbsphase.

Das fiktive Konto bei der Wohn-Riester-Rente

  • Im Falle der von der Regierung angestrebten Eigenheim-Rente ergibt sich hier jedoch ein Problem: Die monatliche Riester-Rente kann nicht mehr besteuert werden, da das Riester-Kapital in eine Immobilie investiert wurde.
  • Deshalb will der Gesetzgeber ein fiktives Riester-Konto für Wohn-Riester-Sparer einrichten: Auf diesem Wohn-Riester-Konto soll als fiktive Summe der Betrag ausgewiesen werden, der in die Immobilie investiert wurde. So kann die Riester-Rente trotzdem besteuert werden. Dabei wird ein jährlicher Zins von zwei Prozent auf das staatlich geförderte Kapital unterstellt.


Die steuerliche Behandlung von Wohn-Riester

  • Der Wohn-Riester-Sparer hat die Möglichkeit, seine Steuerschuld bei Beginn des Rentenbezugs auf einmal zurückzuzahlen. Dann erhält er einen 30-prozentigen Rabatt-Bonus. Alternativ kann die Steuerschuld über einen Zeitraum von maximal 23 Jahren abbezahlt werden.
  • So stellt der Staat sicher, dass der Wohn-Riester-Sparer genauso wie der normale Riester-Sparer seine Rentenauszahlungen besteuern muss.
  • Wohn-Riester-Sparer sollten sich bewusst sein, dass durch diese Vorgehensweise bei Rentenbeginn eine Steuerschuld auf sie zukommt.