Rürup-Rente
Freiberufler und Gutverdiener
Basisrente - staatlich geförderte Altersvorsorge
Die Rürup-Rente heißt eigentlich Basisrente und trägt ihren Namen nach dem ehemaligen "Wirtschaftsweisen" Bert Rürup. Sie wurde mit Inkrafttreten des Alters-Einkünfte-Gesetzes 2005 eingeführt. Es handelt sich um eine steuerbegünstigte Form der Altersvorsorge.
Weil Selbstständige keinen Riester-Vertrag abschließen können, soll besonders diese Personengruppe mit der Rürup-Rente staatlich gefördert eine Altersrente aufbauen können. Viele Angestellte mindern ebenfalls ihre Steuerlast mit einem Rürup-Vertrag, sie sollten aber zuerst die Möglichkeiten des "Riesterns" ausschöpfen.
Die Basisrente gehört zur so genannten Schicht 1 der Altersvorsorge. Sie wird also steuerlich und rechtlich ähnlich behandelt wie eine gesetzliche Rentenversicherung oder die Rentenleistungen der berufsständischen Versorgungswerke.
Geschütztes Vermögen und lebenslang sichere Rente
Die Rahmenbedingungen legte der Gesetzgeber fest:
- Hohe Steuervorteile in der Ansparphase: Beiträge in eine Rürup-Rente sind bis zu 20.000 Euro (zusammen veranlagte Ehegatten bis zu 40.000 Euro) steuerlich abzugsfähig. Die volle Anrechnung erfolgt jedoch erst 2025. Bis dahin steigt der Anteil jährlich um zwei Prozentpunkte, 2012 liegt er bei 74 Prozent.
- Beispiel: Wer im Jahr 2012 4.800 Euro in einer Basisrente anspart, mindert sein steuerpflichtiges Einkommen um 3.552 Euro (74 Prozent).
- Besteuerung in der Auszahlphase: In Anlehnung an die gesetzliche Rente wird eine Rürup-Rente nachgelagert mit Abgaben belastet. Auch die Steuerpflicht auf die Auszahlungen steigt schrittweise. Sparer, die ab 2012 ihre Rente erhalten, zahlen dauerhaft auf 64 Prozent des Betrages Steuern. (Das heißt von 100 Euro entrichtet der Ruheständler für 64 Euro den persönlichen Steuersatz, die üblichen Freigrenzen gelten weiterhin.) Erst Renten, die 2040 oder später beginnen, unterliegen komplett der Steuerpflicht.
- Eine Beleihung oder Schenkung von Rürup-Verträgen ist nicht möglich, ebensowenig eine vorzeitige Kündigung und Auszahlung des Guthabens. Ein Vertrag kann jedoch ohne Beitragszahlung weiterlaufen.
- Schutz bei "Hartz IV": Eine Rürup-Rente zählt nicht zum verwertbaren Vermögen, das vor dem möglichen Erhalt von Arbeitslosengeld II verbraucht werden muss.
- Das Vermögen wird ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt (frühester Rentenbeginn mit 62 Jahren), was ein bessere Planung im Ruhestand erlaubt. Eine einmalige Kapitalzahlung sieht das Gesetz nicht vor.

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