Hundehaftpflicht

 
Umfangreicher Versicherungsschutz bei
Personen- und Sachschäden

Was ist versichert?

Versichert sind Sie als Tierhalter sowie Ihre Familie und andere Tierhüter Ihres Tieres. Als Tierhüter fremder Tiere sind Sie über die private Haftpflichtversicherung versichert.

Welche Tiere können versichert werden?

  • Hunde
  • Pferde und Ponys
  • Esel
  • Rinder
  • Besondere Vereinbarungen gelten für exotische Tiere wie z.B. Schlangen.
  • Kleine Haustiere (z.B. Katzen, Kanarienvögel, Wellensittiche, Papageien, Meerschweinchen o.ä.) sind über die private Haftpflichtversicherung mitversichert.

 

Welche Schäden sind versichert?

Zunächst prüft der Versicherer, ob der Tierhalter schadenersatzpflichtig ist. Liegen berechtigte Ansprüche vor, sind folgende Schäden versichert:

  • Personenschäden (bis zur Deckungssumme)
  • Sachschäden (bis zur Deckungssumme)
  • Vermögensschäden (bis zur Deckungssumme)
  • Abwehr von unberechtigten oder überhöhten Schadenersatzforderungen


Der Versicherungsschutz besteht je nach Gesellschaft auch im Ausland.

Welche Schäden sind ausgeschlossen?

Folgende Schäden sind nicht versichert:

  • Durch Kampfhunde verursachte Schäden (als Kampfhunde gelten: Pitbullterrier, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastitno Napoletano, Rhodesian Ridgeback sowie Kreuzungen mit diesen Rassen)
  • Eigenschäden
  • Mietsachschäden
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Schäden durch Tiere, die gewerblich (z.B. landwirtschaftlich) genutzt werden