Private Altersvorsorge

 
Beginnen Sie jetzt mit der Sicherung Ihres
Lebensstandards im Alter

Private Altersvorsorge - das absolute Muss

Das gesetzliche Rentenniveau sinkt unaufhaltsam. Wer seinen Lebensstandard auch im Alter halten will, ist auf die private Altersvorsorge angewiesen. Beginnen Sie jetzt mit Ihrer Zukunftsplanung.


Die Zahl der abgeschlossenen Riester-Verträge wird immer größer. Sichern auch Sie sich die vielen Vorteile der Riester-Rente: Lebenslang garantierte Zahlungen, staatliche Zulagen und Steuervorteile.

 

Schließen Sie Ihre Versorgungslücke mit einer privaten Rente

 

Die private Rente ist ein sicheres Produkt der Altersvorsorge und garantiert eine lebenslange Zahlung. Wählen Sie zwischen einer monatlichen Rente und einer einmaligen Kapitalausschüttung.

 


Gestalten Sie Ihre private Altersvorsorge mit Investmentfonds. Die fondsgebundene Rentenversicherung ist ein Kombiprodukt aus Rentenversicherung und Fondssparplan. Profitieren Sie von der Renditestärke der Wertpapiere, kombiniert mit der Sicherheit einer lebenslangen Rente.

 


Die betriebliche Altersvorsorge bietet einen entscheidenden Vorteil gegenüber allen privaten Vorsorgeformen: Sie wird aus dem Bruttoeinkommen finanziert und reduziert so Ihre Steuerlast.

 


Selbstständige haben keinen unmittelbaren Anspruch auf Riester-Förderung. Sie können dafür mit einer Basisrente steuerbegünstigt für´s Alter vorsorgen.

 

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26.07.10:

Steuerregeln für den Ferienjob

Der Sommerjob bleibt meist von Sozialabgaben und Steuern befreit, die Belastung bei einer Festanstellung ist oft gering. Doch der Anspruch auf Kindergeld und Riester-Förderung entfällt bei höheren Einkünften.mehr lesen


16.07.10:

Bundesgerichtshof enttäuscht Lebensversicherungskunden

Die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen eine Lebensversicherung beginnt mit der Beendigung des Vertrages. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass erst später ergangene Urteile einer Klage überhaupt Aussichten auf Erfolg...mehr lesen


2.07.10:

PSV-Beitragspflicht bei rückgedeckter Unterstützungskasse

Wer als Firma die betriebliche Altersvorsorge über eine Unterstützungskasse organisiert, muss Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) zahlen. Das gilt auch, wenn die Leistungen über Rentenversicherungen vollständig...mehr lesen


28.06.10:

Beratungspflicht erstreckt sich nicht auf Arbeitslosengeld

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