Basisrente -

Mit Rürup-Rente steuerbegünstigt für das Alter vorsorgen

Basisrente

 

Die Basisrente richtet sich an Selbstständige, Freiberufler und gut verdienende Arbeitnehmer.

Selbstständige haben keinen unmittelbaren Anspruch auf Riester-Förderung. Für sie lohnt sich die steuerlich absetzbare Rürup-Rente besonders. Arbeitnehmer sollten zuerst die Möglichkeit des Riesterns prüfen.

Unsere Produktempfehlung: Rürup-Rente vom Focus-Money-Testsieger

Perfekt Steuern sparen
Die Basisrente/Klassik der Hannoverschen Leben erfüllt alle gesetzlichen Voraussetzungen der Rürup-Rente. So profitieren Sie in der Ansparphase von hohen Steuervorteilen, die von Jahr zu Jahr zunehmen. Bis zu 40.000 Euro können Verheiratete als Sonderausgabe von der Steuer absetzen - Singles die Hälfte.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Absolut sicher: hohe garantierte Rente
  • Steuern sparen: starke staatliche Förderung
  • Hartz-VI-sicher: angespartes Kapital nicht pfändbar

Individuell, flexibel, vorausschauend:

  • Variabler Rentenbeginn
  • Jederzeit Zuzahlungen möglich
  • Absicherung für Hinterbliebene und bei Berufsunfähigkeit möglich


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8.01.10:

Erste Zertifizierungen für Rürup-Renten erteilt

Ab dem Steuerjahr 2010 müssen alle Basisrenten (die so genannten Rürup-Renten) eine Zertifizierung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) tragen. Andernfalls gibt es die attraktive Steuerersparnis nicht mehr.


28.12.09:

Neue Steuerregeln und Bemessungsgrenzen - die Änderungen 2010

Wie in jedem Jahr treten auch 2010 eine Reihe neuer Gesetze und Regelungen in Kraft, die auch Versicherungs- und Bankkunden betreffen. Das Highlight in diesem Jahr ist die unbegrenzte Absetzbarkeit der Beiträge für die...


25.09.09:

Höhere Rentenlücke durch Wirtschaftskrise

Die Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf die gesetzliche Rentenversicherung zeigt eine Studie des Mannheimer Forschungsinstituts Ökonomie und Demographischer Wandel (MEA). Beitragszahler und Ruheständler müssen sich auf weitere...


1.07.09:

Kein Steuerfreibetrag für Zahlung in Rürup-Rente

Arbeitnehmer sind bei der Rürup-Rente nicht dadurch benachteiligt, weil sich den Steuervorteil erst mit der Lohnsteuererklärung geltend machen können - so ein Urteil des Finanzgerichts Münster.