Basisrente

 
Beiträge in der Ansparphase
steuerlich absetzen
So berechnen gesetzlich Rentenversicherte ihren Steuervorteil

Die Beiträge in eine Basisrente können ebenso wie die Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung über den Abzug für Altersvorsorgeausgaben steuerlich geltend gemacht werden (20.000 Euro für Singles, 40.000 Euro für Ehepaare).

 

Wer an die gesetzliche Kasse Geld abführt, für den sieht die Rechnung etwas komplizierter aus. Gut verdienende Arbeitnehmer profitieren aber von dem Steuerbonus, besonders wenn sie den förderfähigen Betrag bei Riester (2.100 Euro pro Jahr) ausgeschöpft haben.

 

Beispiel: Arbeitnehmer mit 48.000 Euro Bruttojahreseinkommen
(Beitragssatz zur Rentenversicherung 19,9 Prozent, Basisrente mit Jahresbeitrag von 2.400 Euro)

 

 

 

  2009

  2015

 

 

 

Beitrag zur gesetzl. Rente (Arbeitnehmer)

4.776 Euro

4.776 Euro

Beitrag zur gesetzl. Rente (Arbeitgeber)

4.776 Euro

4.776 Euro

Beitrag zur Basisrente

2.400 Euro

2.400 Euro

Summe

11.952 Euro

11.952 Euro

 

 

 

Steuerlich abzugsfähig (68 bzw. 80 Prozent)

8.128 Euro

9.562 Euro

Minus Arbeitgeberanteil

-4.776 Euro

-4.776 Euro

Steuerfreie Vorsorgeaufwendungen
(Gesetzl. und Basisrente)

3.352 Euro

4.786 Euro

Höchstmöglicher Beitrag in eine Basisrente

10.448 Euro

10.448 Euro