Basisrente
steuerlich absetzen
So berechnen gesetzlich Rentenversicherte ihren Steuervorteil
Die Beiträge in eine Basisrente können ebenso wie die Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung über den Abzug für Altersvorsorgeausgaben steuerlich geltend gemacht werden (20.000 Euro für Singles, 40.000 Euro für Ehepaare).
Wer an die gesetzliche Kasse Geld abführt, für den sieht die Rechnung etwas komplizierter aus. Gut verdienende Arbeitnehmer profitieren aber von dem Steuerbonus, besonders wenn sie den förderfähigen Betrag bei Riester (2.100 Euro pro Jahr) ausgeschöpft haben.
Beispiel: Arbeitnehmer mit 48.000 Euro Bruttojahreseinkommen
(Beitragssatz zur Rentenversicherung 19,9 Prozent, Basisrente mit Jahresbeitrag von 2.400 Euro)
| 2009 | 2015 |
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Beitrag zur gesetzl. Rente (Arbeitnehmer) | 4.776 Euro | 4.776 Euro |
Beitrag zur gesetzl. Rente (Arbeitgeber) | 4.776 Euro | 4.776 Euro |
Beitrag zur Basisrente | 2.400 Euro | 2.400 Euro |
Summe | 11.952 Euro | 11.952 Euro |
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Steuerlich abzugsfähig (68 bzw. 80 Prozent) | 8.128 Euro | 9.562 Euro |
Minus Arbeitgeberanteil | -4.776 Euro | -4.776 Euro |
Steuerfreie Vorsorgeaufwendungen | 3.352 Euro | 4.786 Euro |
Höchstmöglicher Beitrag in eine Basisrente | 10.448 Euro | 10.448 Euro |

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