Basisrente

 
Beiträge in der Ansparphase
steuerlich absetzen
Der Steuerbonus für die Basisrente

Die Beiträge in eine Basisrente wirken sich für die Sparer steuermindernd aus - bis zu 20.000 Euro für Singles und bis zu 40.000 Euro für Ehepaare. Komplett greift der Spareffekt 2025. Bis dahin steigt der Anteil der steuerlich absetzbaren Zahlungen jährlich um zwei Prozent:

 

Jahr

Steuerfreier Anteil

Maximal absetzbar

2010

70 Prozent

14.000 Euro

2015

80 Prozent

16.000 Euro

2020

90 Prozent

18.000 Euro

2025

100 Prozent

20.000 Euro

 

Beispiel: Zahlt ein Kunde im Jahr 2010 monatlich 500 Euro (Jahresbeitrag 6.000 Euro) in die Basisrente ein, kann er seine steuerpflichtigen Einkünfte um 4.200 Euro mindern. 2015 wirken sich 4.800 Euro aus und 2025 der volle Betrag von 6.000 Euro.

 

Die Vorteile nützen natürlich nur solchen Versicherungsnehmern, die tatsächlich dem Finanzamt Geld abführen müssen. Bitte vergessen Sie daneben nicht, dass Sie eine Anlage nie ausschließlich wegen der Steuerersparnis wählen. Die übrigen Rahmenbedingungen müssen zu Ihrer Lebenssituation passen.

 

 

Nachgelagerte Besteuerung

Parallel zur Entlastung in der Ansparphase steigt die Steuerpflicht für die Auszahlungen. Das gilt für die Basisrente gleichermaßen wie für die gesetzliche Rente. Ein Vorteil für die Sparer besteht darin, dass im Alter der individuelle Steuersatz meist geringer ist.

 

Der Anteil an den Auszahlungen einer Basisrente, der mit Abgaben belegt wird, erhöht sich jährlich - bis 2020 um zwei Prozent, von da an bis 2040 um ein Prozent.

 

Jahr des Rentenbeginns

Besteuerungsanteil

2010

60 Prozent

2020

80 Prozent

2030

90 Prozent

2040

100 Prozent

 

Der erhöhte Satz bezieht sich nur auf die neuen Ruheständler des jeweiligen Jahres. Wer einmal seine Rürup-Rente bezieht, versteuert dauerhaft den gleichen Anteil.