Betriebliche Altersvorsorge -

Wertvolle Tipps zur Direktversicherung mit Gehaltsumwandlung

Worauf Sie achten sollten

Wer Teile seines Bruttogehalts durch Gehaltsumwandlung im Rahmen einer Direktversicherung für die Altersvorsorge anspart, profitiert zusätzlich durch Steuervorteile und geringere Sozialabgaben.

Beiträge zur Direktversicherung sind bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (2010 = 2.640 Euro) zuzüglich 1.800 Euro Festbetrag steuer- und sozialabgabenfrei.

Was Sie über die Direktversicherung mit Gehaltsumwandlung wissen sollten:   

  • Der Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer für den Arbeitnehmer eine Rentenpolice ab. Begünstigt ist unwiderruflich der Arbeitnehmer, so dass ihm am Ende der Laufzeit die Rente ausbezahlt wird.
  • Für die betriebliche Direktversicherung können klassische und fondsgebundene Rentenpolice gewählt werden.
  • Die Fälligkeit darf nicht vor dem 60. Lebensjahr eintreten.
  • Die Direktversicherung wird nicht auf das Arbeitslosengeld (Hartz IV) angerechnet.
  • Eine Direktversicherung kann nur für die Haupttätigkeit abgeschlossen werden, nicht für Nebentätigkeiten.
  • Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird der Vertrag auf Sie als Arbeitnehmer übertragen.
  • Die Direktversicherung kann mit eigenen Mitteln finanziert, beitragsfrei gestellt oder vom neuen Arbeitgeber fortgeführt werden.
  • Es besteht die Möglichkeit, eine lebenslange Hinterbliebenenrente für den Ehepartner einzuschließen
  • Es kann eine Rentengarantiezeit vereinbart werden.
  • Es besteht die Möglichkeit, eine automatische Anpassung der Beiträge an die steuerlich geförderten Höchstbeiträge abzuschließen.