Betriebliche Altersvorsorge
Die verschiedenen Varianten im
informativen Überblick
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Weitere Formen der betrieblichen Altersvorsorge
a) Direktversicherung
b) Pensionskasse
- Pensionskassen sind selbstständige Unternehmen, die der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) unterliegen.
- Der Arbeitgeber schließt als Vertragsnehmer für den Arbeitnehmer eine Pensionskassenversorgung ab. Der Arbeitgeber zahlt einen Teil Ihres Bruttogehalts in den Pensionskasse ein.
- Es ist möglich, mit Zustimmung des Arbeitgebers den Beitrag durch eine freiwillige Leistung aufzustocken.
c) Pensionsfonds
- Die Beiträge werden direkt vom Arbeitgeber an den Pensionsfond überwiesen.
- Der Pensionsfond unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).
- Die unverfallbaren Rentenansprüche sind teilweise durch den Pensionssicherungsverein geschützt.
- Vertragsnehmer ist der Arbeitgeber, die versicherte Person ist der Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen sind die Leistungsempfänger.
- Bei einer Trennung vom Arbeitgeber besteht die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen oder aus eigenen Mittel fortzuführen.
- Mit Zustimmung des neuen Arbeitgebers ist es möglich, den Vertrag unter den selben Bedingungen weiterzuführen.
d) Unterstützungskasse
- Unterstützungskassen sind rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen eines oder mehrerer Unternehmen.
- Der Arbeitnehmer hat formal keinen Rechtsanspruch auf die Leistungen der Unterstützungskasse.
- Für die Pensionsverbindlichkeiten der Unterstützungskasse haften die Trägerunternehmen.
- Die Einlagen werden ebenfalls wie bei einem Pensionsfond vom Pensionssicherungsverein geschützt.
e) Direktzusage
- Bei der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, seinem Arbeitnehmer später eine Rente zu zahlen.
- Der Arbeitnehmer hat den Vorteil, dass er mit einer klar definierten Rentenleistung rechnen kann. Für die Unternehmen sind solche Zusagen jedoch häufig problematisch, da sie für diese zukünftigen Leistungen Rückstellungen bilden müssen. Diese müssen immer wieder an neue Inflationsentwicklungen und neuen Lebenserwartungen angepasst werden.
- Daher ist es für die Unternehmen ratsam, nicht die Rente, sondern die laufenden Beiträge zu definieren.

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