Fondsgebundene Rente

 
Nutzen Sie die Chancen auf den Kapitalmärkten

Drei wichtige Fakten zur fondsgebundenen Rente

Worauf sollte ich beim Abschluss einer fondsgebundenen Rente achten?

Vor Abschluss der fondsgebundenen Rente sollten die jeweiligen Investmentfonds sorgfältig ausgewählt werden. Eine gute Richtschnur ist es, wenn die Fonds eine Mehrrendite gegenüber ein vergleichbaren Fonds mit ähnlicher Anlagestrategie erzielt haben und wenn sie bei renommierten Rating-Agenturen wie Morningstar eine gute Note bekommen. Die Berücksichtigung des eigenen Risikoprofils muss dabei unbedingt die Basis bilden. Denn fondsgebundene Renten gewähren dem Versicherten keine Garantie auf die Anlagebeiträge. Wer in risikoreiche Investmentfonds investiert, kann zwar später von großen Gewinnen profitieren, andererseits aber auch hohe Verluste verzeichnen.

Gibt es Garantien bei der fondsgebundenen Rente?

Ja, es gibt inzwischen viele Verträge, bei denen eine Anlage in Garantiefonds vorgesehen ist. Das garantiert mindestens die Rückzahlung des eingezahlten Anlagebetrags oder eines bestimmten Prozentsatzes davon. Allerdings schmälert der Einschluss so einer Garantie auch die Rendite der fondsgebundenen Rente.

Die Garantie gibt also der Fondsbetreiber und nicht wie bei der klassischen Rente der Versicherer selbst.

Welches Wahlrecht habe ich bei der Auszahlung?

Fondsgebundene Renten gibt es für Riester- und Rürup-Verträge, genauso wie für Kapitalanlageverträge der 3. Vorsorgeschicht. Die Letztgenannten haben - anders als bei Riester und Rürup - zwei Möglichkeiten der Auszahlung. Zu einem festgelegten Auszahlungstermin kann man entweder eine lebenslange Rente wählen, die der Versicherer zudem durch Überschussanteile aufstockt. Man kann sich aber auch zu Rentenzahlungsbeginn das gesamte Kapital ganz oder teilweise auszahlen lassen. Zur 3. Schicht der Vorsorge zählen Verträge, die in der Sparphase nicht steuerlich gefördert werden, sondern erst in der Auszahlung unter Umständen Steuervorteile genießen.

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