Private Rente

 
Die sichere Anlageform mit garantierter
lebenslanger Rente

Drei wichtige Fakten zur privaten Rente

Wird die spätere Rentenzahlung nicht durch die Inflation geschmälert?

Um das zu verhindern, kann man in seinen Rentenvertrag eine so genannte "Dynamik" mit einschließen. Der Versicherungsbeitrag erhöht sich somit regelmäßig um den vertraglich vereinbarten Prozentsatz, der meist zwischen zwei bis sieben Prozent liegt. Man hat dabei aber jederzeit die Möglichkeit, Erhöhungen auch mal auszusetzen oder bei längerem finanziellem Engpass die Dynamik wieder aus dem Vertrag zu entfernen.

Bekommt meine Familie Geld, wenn ich eine Rentenversicherung abgeschlossen habe, aber früh sterbe?

Das kann man in seinem Vertrag von vorneherein festhalten. Zum einen gibt es die Option, eine Beitragsrückgewähr zu vereinbaren. In diesem Fall erhalten die Hinterbliebenen die eingezahlten Beiträge plus der bis dahin bei der Kapitalanlage erwirtschafteten Überschüsse, wenn man vor Rentenbeginn verstirbt. Zum anderen gibt es die Möglichkeit eine Rentengarantiezeit einzuschließen. Sollte der Versicherte während der Rentenbezugszeit versterben, erhält die Bezugsperson entweder die Rente entsprechend der vereinbarten Garantiezeit oder bekommt die der Garantiezeit entsprechende Kapitalsumme ausgezahlt. Außerdem kann man für den Fall des Ablebens vor und während der Rentenbezugszeit auch zusätzlich eine Hinterbliebenenrente abschließen.

Was passiert mit meinen Renteneinzahlungen, wenn ich Hartz-IV-Empfänger bin?

Zuerst muss man eigene Ersparnisse weitestgehend auflösen (geschütztes Vermögen 150 Euro pro Lebensjahr, max. 9.750 Euro), bevor man Anspruch auf staatliche Unterstützung nach ALG II hat. Eine private Rentenversicherung, die zur so genannten dritten Altersvorsorgeschicht zählt, ist nicht pfändungssicher und muss unter Umständen vor Hartz-IV-Bezug aufgelöst werden. Die Riester- und Rürup-Renten, die nicht zur privaten, dritten Vorsorgeschicht zählen, sind dagegen während der Ansparphase Hartz-IV-sicher und können nicht gepfändet werden. Das gilt für alle Formen dieser Rentenvorsorge, also auch für die fondsgebundene Riester- und Rürup-Rente.



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