Riester - Rente

 
Die Fördermöglichkeiten der einzelnen
Berufsgruppen
Wer bekommt die Riester Förderung

 

Die Riester Förderung unterscheidet zwischen direkt förderberechtigten und indirekt förderberechtigten Personen.

  • Direkt förderberechtigte Personen der Riester-Rente: Direkt förderberechtigt sind alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Dies gilt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für gesetzlich pflichtversicherte Selbstständige (z.B. Handwerker oder Künstler, die über die Künstlersozialkasse versichert sind).
  • Darüber hinaus sind Beamte, Richter und Soldaten direkt förderberechtigt. Für alle genannten Berufsgruppen lohnt es sich, eine Riester-Rente abschließen, da sie damit die Förderung durch staatliche Zulagen erhalten und von Steuervorteilen profitieren. Berechnen Sie Ihre persönliche Förderquote.

  • Indirekt förderberechtigte Personen der Riester-Rente: Alle, die nicht zu den oben genannten Berufsgruppen gehören, können keine Riester-Versicherung abschließen, es sei denn, ihr Ehepartner hat bereits eine Riester-Rente abgeschlossen.
  • Dies trifft vor allem auf Selbstständige und Hausfrauen zu. Diese erhalten durch den Abschluss einer eigenen Riester-Rente ebenfalls die staatlichen Zulagen. Berechnen Sie jetzt Ihre persönliche Förderquote.
  • Sollten Selbstständige keine Möglichkeit haben, eine Riester-Rente abzuschließen, ist oft der Abschluss einer Rürup-Rente empfehlenswert. Durch die Rürup-Rente sparen Selbstständige vor allem Steuern und bilden zusätzlich Kapital für die Altersvorsorge.

Unser Tipp:

Um Ihren gewohnten Lebensstandard im Alter halten zu können, reicht der Abschluss einer Riester-Rente nicht aus. Sie müssen mehr für Ihre private Altersvorsorge tun.

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