Riester - Rente

 
Zertifizierung, Anbieterauswahl und
Anbieterwechsel
Von der Auswahl des passenden Produkts bis zum Abschluss


Zertifizierung von Riester-Produkten

Damit ein Riester-Produkt eine Zertifizierung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bekommt und somit auch die staatlichen Förderungen und Steuerersparnisse greifen können, muss es u.a. folgende Auflagen erfüllen:

  • Der Riester-Anbieter muss garantieren, dass die eingezahlten Beiträge bei Rentenbeginn zur Verfügung stehen.
  • Die Riester-Rente muss pfändungssicher sein, d.h. der Staat kann Sie nicht zwingen, Ihre private Altersvorsorge aufzubrauchen bevor Sie die staatliche Unterstützung bekommen ("Hartz IV-Sicherheit")
  • Die Auszahlung der Riester-Rente darf erst ab dem 60. Geburtstag möglich sein.

Auswahl des richtigen Riester-Anbieters

  • Wenn Sie sich für ein Riester-Produkt (Riester-Rente, Riester-Fondsparplan oder Riester-Banksparplan) entschieden haben, schließen Sie dieses bei einem Anbieter ab.
  • Zeitgleich sollten Sie auch einen Dauerzulagenantrag stellen. Damit stellen Sie sicher, dass Sie jedes Mal automatisch die staatlichen Zulagen auf Ihr Riester-Konto gutgeschrieben bekommen.
  • Sie müssen jedes Jahr vier Prozent des Vorjahreseinkommens in die Riester-Rente einzahlen, damit Sie immer die vollen staatlichen Zulagen erhalten. Die staatlichen Zulagen fließen direkt in die Riester-Rente ein, während Sie die Steuerersparnis bei der nächsten Steuererklärung zurückbekommen.

Beitragsfreistellung und Kündigung

  • Sie haben jederzeit die Möglichkeit, die Einzahlung in Ihre Riester-Rente zu stoppen und zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen.
  • Beachten Sie jedoch, dass Sie dann keine staatlichen Zulagen mehr bekommen und auch nicht von der Steuerersparnis profitieren können. Durch die Aussetzung Ihrer Einzahlungen in die Riester-Rente bauen Sie auch in dieser Zeit Rücklagen für Ihre Altersvorsorge auf, da sich das bereits angesparte Kapital weiterhin verzinst.
  • Sollten Sie Ihren Vertrag kündigen, müssen Sie die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile wieder zurückzahlen.

Tod während der Ansparphase

  • Sollte der Riester-Sparer während der Vertragslaufzeit sterben, kann das Guthaben auf den Ehepartner übertragen werden.
  • Auch ist es möglich, das Riester-Guthaben an die Erben auszuzahlen.

Anbieterwechsel

  • Sie können während der Vertragslaufzeit jederzeit den Anbieter wechseln und ihr angespartes Riester-Kapital zu einem anderen Anbieter mitnehmen.
  • Die meisten Anbieter verlangen dabei jedoch eine Gebühr.

Wohn-Riester

  • Sie haben auch die Möglichkeit, ab einem Betrag von 15.000 Euro das Geld aus Ihrer Riester-Versicherung herauszunehmen und diesen Betrag in ein Eigenheim zu investieren.
  • Details finden Sie auf unseren Info-Seiten zum Thema Wohn-Riester.


Auszahlungsphase

  • Bei Rentenbeginn greift die nachgelagerte Besteuerung.
  • Der Staat hat Sie während der Einzahlungsphase in Form von staatlichen Zulagen und Steuerersparnissen gefördert. Bei Rentenbeginn muss die Riester-Rente versteuert werden. Jedoch gibt es hohe Freibeträge.
  • Es besteht die Möglichkeit, bei der Riester-Rente eine Rentengarantiezeit zu vereinbaren.