Riester - Rente

 
Die wichtigsten Informationen zu Wohn-Riester
auf einen Blick
Wohn Riester: Die Fakten im Überblick

Riester-Sparer können ab sofort ihr angespartes Riester-Kapital in Wohnungen und Häuser investieren. Die Einzelheiten im Überblick:

  • Investition des Riester-Kapitals bis zu 100 Prozent in Wohneigentum. Es müssen aber mindestens 15.000 Euro Riester-Kapital vorhanden sein.

  • Nutzung aller künftigen Riester-Zahlungen zur Tilgung von Hypotheken. Die Inanspruchnahme der Riester-Zulagen und der Steuerersparnisse bleibt davon unberührt.

  • Zu beachten ist dabei das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Sie tangiert diverse Versicherungs- und Bankprodukte, unter anderem die Riester-Rente. Im Laufe der Rentenbezugszeit fordert der Staat vom Riester-Sparer eine nachgelagerte Steuerabgabe. Diese fällt aber meist spürbar geringer aus als während der Erwerbsphase.

  • Im Falle von Wohn-Riester kann die monatliche Riester-Rente eigentlich steuerlich nicht mehr erfasst werden, da das Riester-Kapital in eine Immobilie geflossen ist. Deshalb will der Gesetzgeber die Steuer mittels eines virtuellen Riester-Kontos erfassen: Auf diesem Wohn-Riester-Konto erscheint als fiktive Summe der Betrag, der in die Immobilie investiert wurde. Diese Summe soll dann besteuert werden.

  • Der Wohn-Riester-Sparer kann die Steuerschuld zu Rentenbeginn auf einmal tilgen und dafür einen 30-prozentigen Rabatt-Bonus nutzen. Wahlweise kann er die Steuer aber auch über einen Zeitraum von maximal 23 Jahren zahlen.