Todesfallschutz
zum günstigen Tarif
Drei wichtige Fragen zum Todesfallschutz
Soll ich für meine Familie mit einer Risikolebensversicherung oder mit einer Kapitallebensversicherung vorsorgen?
Die Risikolebensversicherung dient nur dem Schutz der Hinterbliebenen, das heißt, es fließt Geld, wenn der Versicherte stirbt und es wird nichts angespart. Die Kapitallebensversicherung vereint Hinterbliebenenschutz und Vermögensaufbau und kann je nach Risikoneigung eine passende Form der Altersvorsorge sein. Wir empfehlen aber, die Absicherung der Familie abzutrennen. Einen Altersvorsorgevertrag muss der Sparer unter Umständen bei einem finanziellen Engpass reduzieren. Dann muss der Todesfallschutz, der viel weniger kostet, trotzdem bestehen bleiben und das ist nicht bei allen Tarifen möglich.
Muss ich angeben, dass ich Raucher bin?
Ja, beantworten Sie alle Fragen im Antrag korrekt. Natürlich liegt der Preis für Raucher erheblich über dem für Nichtraucher, weil das Todesfallrisiko höher ist. Aber Schwindeln kann fatale Folgen haben. Wer Fragen vorsätzlich oder arglistig falsch beantwortet, dessen Erben gehen unter Umständen leer aus. Bis zehn Jahre nach Vertragsschluss darf der Versicherer dann rückwirkend vom Vertrag zurücktreten und eingezahlte Gelder gibt es auch nicht zurück.
Muss ich beim Hausbau die Risikolebensversicherung der Bank abschließen?
Nein. Die Bank verlangt von einem Kreditnehmer bei einer Baufinanzierung, dass er einen Todesfallschutz in Höhe der Kreditsumme vorweist. Meist legt das Geldhaus selbst ein Angebot für eine Risikolebensversicherung vor. Vorsicht: Das ist meist teurer als vergleichbare Angebote. Sie können diesen Vertrag bei jeder beliebigen Versicherung abschließen und damit Beiträge sparen. Dasselbe gilt übrigens auch für die Bauherrenhaftpflicht-, Feuer-Rohbau- und Bauleistungs-Versicherung.
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