Todesfallschutz

 
Funktion und verschiedene Arten
auf einen Blick
Funktion der Absicherung im Todesfall
  • Tarife mit Todesfallschutz sind Summenversicherungen. Die vereinbarte Summe wird fällig, wenn die versicherte Person während der vereinbarten Vertragslaufzeit stirbt. 
  • Nach Ablauf der Vertragslaufzeit ist der Vertrag beendet und es besteht kein Versicherungsschutz mehr.
  • Um erneut eine Absicherung für den Todesfall abschließen zu können, muss bei einem Versicherer erneut ein Antrag gestellt werden. Bei dem Neuantrag  müssen wieder alle Gesundheitsfragen beantwortet werden. Sollte die zu versichernde Person jedoch mittlerweile erkrankt sein, müssen Risikozuschläge bezahlt werden oder es erfolgt eine Ablehnung des Antrages.
  • Daher ist es ratsam, bereits bei Vertragsabschluss eine ausreichend lange Vertragslaufzeit auszuwählen. Diese sollte auf jeden Fall bis zum Ende der Ausbildung der Kinder gehen.

Verschiedene Arten des Todesfallschutzes

  • Es gibt die klassische Absicherung für den Todesfall, bei dem die Todesfallsumme konstant bleibt. Bei der Police mit fallender Versicherungssumme wird die Todesfallsumme während der Vertragslaufzeit immer geringer.
  • Diese Form des Todefallschutzes wird häufig gewählt bei der Hypothekenfinanzierung. Die Todesfallsumme reduziert sich kontinuierlich, ebenso die geschuldete Hypothek.
  • Tipp: Der Todesfallschutz sollte vor allem bei jungen Familien nicht nur die geschuldete Hypothek abdecken.
  • Eine weitere Form der Absicherung im Todesfall ist die auf zwei verbundene Leben. Diese Form wird u.a. von Geschäftspartnern und Ehepaaren gewählt, um sich gegenseitig abzusichern. Der Nachteil ist jedoch, dass die Todesfallsumme nur einmal ausbezahlt wird. Sollten z.B. ein Ehepaar tödlich verunglücken, wird die Todesfallsumme nur einmal fällig. Bei der klassischen Risikolebensversicherung würde jedoch zweimal die Todesfallsumme fällig.
  • Daher ist es ratsam, zwei selbstständige Policen abzuschließen, da die Todesfallsumme für jeden Vertrag gilt und im Leistungsfall ausbezahlt wird. Die Versicherungssumme sollte bei einer verbundenen Risikolebensversicherung dieselbe Höhe haben wie bei der klassischen, da der Partner ausreichend abgesichert sein muss.
  • Bei vielen Versicherungen gibt es auch noch die Möglichkeit, eine Unfalltodzusatzklausel mit einzuschließen. Sollte die versicherte Person durch einen Unfall sterben, wird die Leistung verdoppelt. Wichtig ist jedoch, dass die Versicherungssumme von Haus aus ausreichend ist, egal durch welche Todesursache die versicherte Person stirbt. Sie sollten ca. das fünffache Ihres Jahresbruttoeinkommens als Todesfallsumme vereinbaren.
  • Der Einschluss einer Absicherung bei Berufunfähigkeit ist in vielen Fällen ratsam. Häufig ist diese Kombination sogar billiger als eine separater Vertrag, bei Berufsunfähigkeit schützt.