Schutz bei Unfall
für Ihre Unfallpolice
Bausteine der Unfallpolice
Invalidität
Der Invaliditätsschutz ist die bedeutendste Leistungsart in der Unfallversicherung. Die Invaliditätsleistung kann für sich allein abgeschlossen werden, alle anderen Leistungsarten aber nur in Kombination mit ihr.
Invalidität liegt vor, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt ist.
Todesfallleistung
Stirbt die versicherte Person an den folgen eines Unfalls innerhalb eines Jahres, besteht Anspruch auf die Todesfallleistung. Die Hinterbliebenen erhalten die Leistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Da die Todesfallleistung nur bei Unfalltod gezahlt wird, ist eine Risikolebensversicherung als Hinterbliebenenschutz empfehlenswerter.
Krankenhaustagegeld
Die versicherte Person befindet sich aufgrund eines Unfalls in vollstationärer Behandlung. Es erfolgt eine Zahlung in Höhe des vereinbarten Geldbetrages für jeden Tag Aufenthalt in vollstationärer Behandlung.
Wenn Sie ein Krankenhaustagegeld benötigen, ist es oftmals sinnvoller eine Krankenzusatzversicherung abzuschließen, da diese nicht nur bei einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt leistet.
Genesungsgeld
Das Genesungsgeld soll nach einem Krankenhausaufenthalt die erholungsbedingten Mehrkosten decken. Es wird nur für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die das Krankenhaustagegeld geleistet wurde.
Übergangsleistung
Wenn nach Ablauf von sechs Monaten ab dem Unfalltag noch mindestens 50 Prozent der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit fehlen, wird die vereinbarte Versicherungssumme geleistet.
Tagegeld
Bei Abschluss dieses Zusatzbaustein zahlt die Gesellschaft, wenn die versicherte Person unfallbedingt in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt ist und sich in ärztlicher Behandlung befindet. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung.
Weitere versicherbare Leistungen:
- Kosmetische Operationen
- Bergungskosten-Dynamik (Zuwachs von Leistung und Beitrag)
- Unfallrente

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